Hygienekonzept

Gemeinsam gegen den Virus

Deine Gesundheit ist unser Ziel

Das Wichtigste zuerst: Wenn du unsere Räumlichkeiten betrittst

1. Kurz Hallo sagen
2. Hände waschen (mind. 20-30 Sekunden, Seife nicht vergessen)
3. Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel im Emfpangsbereich)
4. Deine Daten für eine spätere Kontaktnachverfolgung hinterlegen.
Bitte komm nur, wenn du dich gesund fühlst und keine Zeichen einer Erkrankung vorliegen (Fieber, Schmerzen etc.)

Diese und viele weitere Punkte findest du in einer ausführlichen Fassung in unserem Hygiene und Sicherheitskonzept, das wir hier für dich hinterlegt haben.


Hygiene- und Sicherheitskonzept zur Maßnahmedurchführung


Vorwort
Im Zuge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es nach den Shut-Down-Verfügungen mit Beginn der Lockerungsmaßnahmen unumgänglich, für die Menschen bei der AußerGewöhnlich GmbH weitere Schutzvorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Beschäftigte, Kunden und Geschäftspartner gleichermaßen und beinhalten notwendige Vorkehrungen und Präventionsansätze zur allgemeinen Hygiene und zur Sicherheit der Einzelperson.
Alle Kontaktpersonen sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen sind alle Kontaktpersonen in geeigneter Weise durch die Geschäftsführung der AußerGewöhnlich GmbH oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten. Die in diesem Konzept hinterlegten Verfahrensanweisungen bedingen strikter und ausnahmsloser Umsetzung.
Darüber hinaus gelten die Verordnungen der jeweiligen Landesregierung, sofern sie in dieser Konzeption noch nicht berücksichtigt sind, in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Geschäftsbetrieb Außergewöhnlich hat Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Wartezeiten zu erfüllen. Diese werden nun im Einzelnen kurz vorgestellt.
Konzept zum Hygiene- und Sicherheitsmanagement
  • Mindestabstand: Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen in den Geschäftsräumen in jeder Situation sicherzustellen, auch Mitarbeiter untereinander sind strikt an diese Distanzregelung gebunden.
  • Limitierter Zugang: Die AußerGewöhnlich GmbH begrenzt Besprechungen und Konferenzen auf ein notwendiges Maß. Dabei wird auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet. Video- und/oder Telefonkonferenzen werden von der AußerGewöhnlich GmbH bevorzugt. Es ist ferner sichergestellt, dass sich nur so viele Menschen in den Räumlichkeiten der AußerGewöhnlich GmbH aufhalten, dass durchschnittlich 10qm Bürofläche je anwesende Person gewährleistet ist.
  • Schutzausrüstung: Die AußerGewöhnlich GmbH bevorratet geeignetes Handdesinfektionsmittel und weist durch plakativen Aushang auf geltende Hygieneregeln hin und empfiehlt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ein solcher Schutz wird, wenn notwendig, auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dort, wo möglich, richtet die AußerGewöhnlich GmbH besonders sensible Bereiche mit Trennscheiben aus Acrylglas ein. Das prophylaktische Tragen von Infektionsschutzhandschuhen wird nicht empfohlen.
  • Desinfektion: Die AußerGewöhnlich GmbH reinigt und desinfiziert regelmäßig Flächen, an denen häufiger Kundenkontakt entsteht, beispielsweise Handläufe, Türklingen, Lichtschalter usw.
  • Wartezeiten vermeiden: Die AußerGewöhnlich GmbH trägt durch eine effiziente Terminvergabe präventiv dafür Sorge, dass in der Regel keine Warteschlangen zur Wahrnehmung der Dienstleistung entstehen. Sofern sich eine Wartesituation nicht vermeiden lässt, sind auch in den Wartezonen die Mindestabstände einzuhalten.
  • Infektionsketten nachverfolgen: Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Kontaktperson ist der Geschäftsführung der AußerGewöhnlich GmbH durch den Erkrankten unverzüglich nach Kenntniserhalt mitzuteilen! Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. §8 und §36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in außerschulischen Bildungseinrichtungen durch die Geschäftsführung dem für den Ort zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Darüber hinaus empfiehlt die AußerGewöhnlich GmbH allen Kontaktpersonen den freiwilligen Einsatz der sogenannten Tracing-App des Robert-Koch-Instituts.
So setzen wir das Konzept im Standort-Alltag um
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen sind:
  • Nur gesund die Räumlichkeiten betreten: Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge-schmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Direkten Kontakt vermeiden: Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten. Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln. Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/ha-endewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Gebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang. Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
  • Verantwortungsvolles Desinfizieren: Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn 
    • ein Händewaschen nicht möglich ist,  
    • nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenen 
    • Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
      Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr!
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Träger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
    Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten. Weitere Hinweise siehe https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizin-produkte/DE/schutzmasken.html
  • Bei Nutzung von Aufzügen: Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.

Ergänzende Umsetzungen bei der Rückkehr von alternativen Betreuungsformen zu Präsenzbetreuung
Die AußerGewöhnlich GmbH ist der Auffassung, dass eine Rückkehr zum gewohnten Tagesgeschehen in der Durchführung von Maßnahmen nach §45 SGB III und §16 SGB II nur schrittweise und mit abgestimmten Übergangsregelungen möglich ist. Dabei ist ein bedarfs- und inhaltsgerechter Mix aus alternativer Betreuungsform und Betreuung in Präsenz in einer Übergangsphase sicherzustellen.

In einem ersten Schritt der „Öffnung der Bildungseinrichtung“ ist daher das Ziel,
  • Direkten Kontakt minimieren: Soweit wie möglich sollen die Kunden der AußerGewöhnlich GmbH weiterhin fernmündlich gemäß den Regelungen und Verbindlichkeiten der Äquivalenzbescheinigung betreut werden. Betreuende Mitarbeiter unterliegen in diesem Zeitraum auch einer Distanzregelung sowohl zu Mitarbeitern anderer Betreuungsgruppen als auch insbesondere zu Mitarbeitern der Verwaltung.
  • Minimierung der Außentermine: Coachings in Präsenz finden ausschließlich in den Räumlichkeiten der AußerGewöhnlich GmbH statt, Außentermine dürfen nur bei der Genehmigung durch die Geschäftsführung in Ausnahmefällen wahrgenommen werden. So können wir die Hygienebedingungen bestmöglich kontrollieren und verhindern gleichzeitig, als potentielle Träger (Inkubationszeit) das Virus in die beteiligten Betriebe und öffentlichen Einrichtungen zu fungieren.
  • Luftig und gut gelüftet: Bei einer durchzuführenden Präsenzbetreuung ist es das Bestreben der AußerGewöhnlich GmbH, möglichst eine räumliche Trennung der Betreuungsgruppen herzustellen. Räume müssen regelmäßig gelüftet werden.

Die Geschäftsführung der AußerGewöhnlich GmbH behält sich ausdrücklich vor, die jeweils aktuelle Situation jederzeit neu zu bewerten und entsprechende sowie ggf. weiter einschränkende Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes aller Beteiligter zu erlassen.

AußerGewöhnlich GmbH
Judith Winter
Geschäftsführerin


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